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Jetzt geht es wieder richtig los !! Neue Coronaverordnung "Sport" gilt ab 1.Juli !

ten Regeln einzuhalten. Es ist weiterhin unser aller Verantwortung vorsichtig zu sein, damit der
eingeschlagene Weg der Lockerungen weitergeht."
Die Regelungen in der Corona Verordnung Sport führen für den Fußball in Baden-Württemberg
zu folgenden konkreten Lockerungen:
 Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung
des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsituationen.
 Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können
ab 01.07.2020 unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem
Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung
des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern
ein Hygienekonzept.
 Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden;
Schiedsrichter werden eingeteilt; auch kleine Turniere ("Blitzturniere") mit max. vier
Mannschaften können stattfinden.
Welche Auswirkungen die neue Verordnung ganz konkret auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs
und Pokalspiele hat, klärt der Spielausschuss in den kommenden Tagen.
Ka, 26.06.2020

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